Von A bis Z

Ausgelagerte Praxisstätte

In einer ausgelagerten Praxisstätte dürfen lediglich einzelne Leistungen aus dem gesamten Diagnose- und Behandlungsspektrum erbracht werden (§ 24 Abs. 5 Zulassungsverordnung-Ärzte). ...


Bedarfsplanung

Bei der Bedarfsplanung geht es darum, das statistisch „richtige“ Verhältnis zwischen der Anzahl der Ärzte und der Anzahl der Einwohner in einem örtlich umgrenzten Bereich (Planungsbereich) festzulegen.




Beschwerdeausschuss

Der Beschwerdeausschuss besteht aus Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen in gleicher Zahl sowie einem unparteiischen Vorsitzenden. ...


Entlastungsassistent

Der Entlastungsassistent wird dann genehmigt werden, wenn dies für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung erforderlich ist, oder ...


Ermächtigung

Die Ermächtigung ist neben der Zulassung eine weitere Form der Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Im Gegensatz zur Zulassung ...


Freie Arztwahl

Grundsätzlich soll ein Patient sich den Arzt aussuchen können, von dem er gerne behandelt werden möchte. Der gesetzlich versicherte ...


Gemeinschaftspraxis

Als Gemeinschaftspraxis bezeichnet man einen wirtschaftlichen und organisatorischen Zusammenschluss von zwei oder mehr Ärzten ...


Gemeinschaftspraxisvertrag

Im Gemeinschaftspraxisvertrag werden die der Gesellschaft zugrundeliegenden Regelungen festgehalten. Hierunter fällt zunächst schon die Gesellschaftsform, ...


Jobsharing

Das Jobsharing gem. § 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V i.V.m. Nr. 40-47 Bedarfsplanungs-Richtlinie (für Jobsharing-Gesellschafter) bzw. § 101 Abs. 1 Nr. 5 SGB V i.V.m. § 52 bzw. §§ 58 Abs. 5, 59-61 Bedarfsplanungs-Richtlinie (für Jobsharing-Angestellte) in MVZ und Vertragsarztpraxen) stellt eine Möglichkeit dar, ...



Jobsharing-Gesellschafter

Der Jobsharing-Gesellschafter wird Gesellschafter/Partner in einer Gemeinschaftspraxis, die entweder schon besteht oder mit dem bisher in Einzelpraxis arbeitenden Vertragsarzt gegründet wird.

Der Jobsharer hat zwar keine eigene vertragsärztliche Zulassung, ...


Notfalldienst

Die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen haben die Aufgabe die vertragsärztliche Versorgung auch außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen sicherzustellen. ...




Planungsbereich

Der Planungsbereich ist der räumlich abgegrenzte Bereich, in dem der Versorgungsgrad ermittelt wird und in dem ein zugelassener Vertragsarzt ...


Plausibilitätsprüfung

Bei der Plausibilitätsprüfung wird die KV-Abrechnung eines Vertragsarztes dahingehend überprüft, ob die Abrechnung inhaltlich korrekt war, das heißt, ob bei allen abgerechneten Leistungen ...


Praxisgemeinschaft

Eine Praxisgemeinschaft ist eine Kooperationsform von Vertragsärzten, bei der die teilnehmenden Ärzte Kosten teilen. Man spricht hier auch von einer Kostengemeinschaft ...


Praxisgemeinschaftsvertrag

Der Praxisgemeinschaftsvertrag regelt die gesellschaftsrechtlichen Strukturen einer Praxisgemeinschaft. Neben den in einer Gesellschaft immer zu regelnden Punkten ...


Praxisübernahmevertrag

Der Praxisübernahmevertrag oder auch Praxiskaufvertrag regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Kauf einer Praxis bzw. der Anteile an einer Gemeinschaftspraxis oder einem MVZ. ...


Regelleistungsvolumen

Im Rahmen der Vertragsärztlichen Vergütung wird jeder Praxis (jedem Vertragsarzt) ein Regelleistungsvolumen (RLV) zugeordnet. Dieses RLV zeigt im Ergebnis die Summe, die der Vertragsarzt im Quartal ohne Leistungsbegrenzung abrechnen kann. ...


Sonderbedarfszulassung

Wenn ein Planungsbereich gesperrt ist, also keine weiteren Zulassungen/Niederlassungen außerhalb von Nachfolgen möglich sind, kommt trotzdem eine Zulassung im Rahmen des Sonderbedarfs in Betracht. ...



Überörtliche BAG / Gemeinschaftspraxis

Ein Zusammenschluss wie Gemeinschaftspraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft, aber mit mindestens zwei örtlich getrennten Vertragsarztsitzen. Der Zusammenschluss ist auch unter verschiedenen Praxisadressen möglich, ...


Vertragsarztrecht

Das Vertragsarztrecht – früher auch als Kassenarztrecht bezeichnet – regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Vertragsärzten und Krankenkassen, bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung. ..


Vertreter

Ein Vertrags(zahn)arzt kann sich gemäß § 32 Abs. 1 (Zahn)Ärzte-ZV bei Krankheit, Urlaub oder Teilnahme an ärztlicher Fortbildung oder in einer Wehrübung innerhalb von 12 Monaten ...


Weiterbildungsassistent

Der Weiterbildungsassistent ist ein approbierter Arzt, der im Rahmen seiner Weiterbildung zum Facharzt in der Vertragsarztpraxis angestellt wird. Voraussetzung ist zunächst, dass ...


Wirtschaftlichkeitsprüfung

Vertragsärzte sind zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet, d. h. die verordneten Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 12 SGB V). ...


Zulassung

Die Vertragsarztzulassung berechtigt den Arzt, gesetzlich krankenversicherte Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln. Die Vertragsarztzulassung wird auf Antrag des Arztes durch den Zulassungsausschuss erteilt. ...


Zulassungsausschuss

Der Zulassungsausschuss ist ein unabhängiges Gremium, das Entscheidungen über die Zulassung von Vertragsärzten bzw. Vertragspsychotherapeuten und Vertragszahnärzten oder über die Ermächtigung von (Krankenhaus-)Ärzten bzw. Institutionen trifft. ...


Zulassungsverfahren, Ablauf:

Im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein werden die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze unter Kennzeichnung des Planungsbereiches, der Fachgruppe und der Angabe, ob es sich um eine Berufsausübungsgemeinschaft handelt unter Angabe einer Chiffre-Nummer online veröffentlicht. ...


Zweigpraxis

Eine Zweigpraxis liegt vor, wenn ein Arzt zusätzlich zu seinem Hauptsitz weitere Praxisräume an einem anderen Standort eröffnet und dort ebenfalls Sprechstunden für Patienten anbietet. ...


Zweitmeinung

Patientinnen und Patienten können bei häufig durchgeführten Operationen nach einem klar geregelten Verfahren eine zweite ...