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Gewerbemietzahlungen in der Corona-Krise

Die mit dem Corona-Virus einhergehenden Restriktionen stellen für Gewerbetreibende eine große wirtschaftliche Herausforderung dar. Dabei stellt sich die Frage, wie sich Umsatzeinbußen und hoheitliche Betriebsschließungen, bzw. Einschränkungen des Geschäftsbetriebes, auf die nach den §§ 535 Abs. 2 i. V. m. 556b Abs. 1 BGB bestehende Pflicht zur Mietzinszahlung auswirken.