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Praxisgemeinschaft

Eine Praxisgemeinschaft ist eine Kooperationsform von Vertragsärzten, bei der die teilnehmenden Ärzte Kosten teilen. Man spricht hier auch von einer Kostengemeinschaft oder einer Organisationsgemeinschaft. Häufig wird die Tätigkeit in gemeinsamen Praxisräumen ausgeübt, Personal wird gemeinsam beschäftigt und Geräte werden gemeinsam genutzt. Die Ärzte rechnen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung jedoch jeweils selbständig mit eigener Betriebsstättennummer ab. Dadurch unterscheidet sich die Praxisgemeinschaft von der Gemeinschaftspraxis. Die Praxisgemeisnchaft kann auch zwischen Gemeinschaftspraxen gegründet werden.