Pflichtangaben gem. § 5 Telemediengesetz (TMG) sowie § 2 DL-InfoV

Buiting & Teßmer Rechtsanwälte PartGmbB

Vertretungsberechtigte Partner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Jens Buiting, LL.M. Medizinrecht,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Marc Florian Teßmer

Eingetragen im Partnerschaftsregister
Amtsgericht Essen unter PR 2095

Sitz der Partnerschaft
Richardstr. 73
47445 Moers

Fon + 49 28 41. 90 80 6-846
Fax + 49 28 41. 90 80 6 - 89

Standort Düsseldorf
Hildebrandtstraße 6
40215 Düsseldorf

Handy: +49 151/ 27 57 6220 (RA Teßmer)

E-Mail:
j.buiting@buiting-tessmer.de
m.tessmer@buiting-tessmer.de
www.buiting-tessmer.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz
DE263824828

Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Soweit diese Website Inhalte in Ausübung des Berufes als Rechtsanwalt enthält, gilt Folgendes:

Die Partner, Rechtsanwälte Jens Buiting und Marc Florian Teßmer, sowie alle angestellten Rechtsanwälte der Partnerschaftsgesellschaft Buiting & Teßmer Rechtsanwälte mbB, sind in der Bundesrepublik Deutschland jeweils als Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstraße 25, 40479 Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland. Sie erreichen die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf wie folgt:

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Freiligrathstraße 25
40479 Düsseldorf
Telefon 0211/4 95 02-0
Telefax 0211/4 95 02-28

In Deutschland gelten für die Berufstätigkeit von Rechtsanwälten, deren Standesorganisation und die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit folgende Gesetze:

Sie finden die Texte dieser berufsrechtlichen Regelungen in Deutsch und Englisch auf der Internetseite http://www.brak.de/seiten/06.php. Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern/ Mandanten besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Schlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß §73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), Email schlichtungsstelle@brak.de.

Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme. Die Einzelheiten ergeben sich aus §§ 51, 51a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO):

Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 51 Berufshaftpflichtversicherung

(1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung während der Dauer seiner Zulassung aufrechtzuerhalten. Die Versicherung muß bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen zu den nach Maßgabe des Versicherungsaufsichtsgesetzes eingereichten Allgemeinen Versicherungsbedingungen genommen werden und sich auch auf solche Vermögensschäden erstrecken, für die der Rechtsanwalt nach § 278 oder § 831 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einzustehen hat.
(2) Der Versicherungsvertrag hat Versicherungsschutz für jede einzelne Pflichtverletzung zu gewähren, die gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts gegen den Rechtsanwalt zur Folge haben könnte; dabei kann vereinbart werden, daß sämtliche Pflichtverletzungen bei Erledigung eines einheitlichen Auftrags, mögen diese auf dem Verhalten des Rechtsanwalts oder einer von ihm herangezogenen Hilfsperson beruhen, als ein Versicherungsfall gelten.
(3) Von der Versicherung kann die Haftung ausgeschlossen werden:

  1. für Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung,
  2. für Ersatzansprüche aus Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
  3. für Ersatzansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
  4. für Ersatzansprüche aus Tätigkeiten des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten,
  5. für Ersatzansprüche wegen Veruntreuung durch Personal, Angehörige oder Sozien des Rechtsanwalts.

(4) Die Mindestversicherungssumme beträgt 250 000 Euro für jeden Versicherungsfall. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. (5) Die Vereinbarung eines Selbstbehalts bis zu 1 vom Hundert der Mindestversicherungssumme ist zulässig. (6) Im Versicherungsvertrag ist der Versicherer zu verpflichten, der zuständigen Rechtsanwaltskammer, bei Rechtsanwälten bei dem Bundesgerichtshof auch dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, den Beginn und die Beendigung oder Kündigung des Versicherungsvertrages sowie jede Änderung des Versicherungsvertrages, die den vorgeschriebenen Versicherungsschutz beeinträchtigt, unverzüglich mitzuteilen. Die Rechtsanwaltskammer erteilt Dritten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf Antrag Auskunft über den Namen und die Adresse der Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts sowie die Versicherungsnummer, soweit der Rechtsanwalt kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichterteilung der Auskunft hat; dies gilt auch, wenn die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erloschen ist. (7) Zuständige Stelle im Sinne des § 117 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes ist die Rechtsanwaltskammer. (8) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nach Anhörung der Bundesrechtsanwaltskammer die Mindestversicherungssumme anders festzusetzen, wenn dies erforderlich ist, um bei einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse einen hinreichenden Schutz der Geschädigten sicherzustellen.

Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 51a Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

(1) Die Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (§ 8 Absatz 4 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes) muss die Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden decken, die sich aus der Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten ergeben. § 51 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, 3 Nummer 2 bis 5 und Absatz 5 bis 7 ist entsprechend anzuwenden. Zuständig ist die Rechtsanwaltskammer am Sitz der Gesellschaft.
(2) Die Mindestversicherungssumme beträgt 2 500 000 Euro für jeden Versicherungsfall. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den Betrag der Mindestversicherungssumme, vervielfacht mit der Zahl der Partner, begrenzt werden. Die Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden muss sich jedoch mindestens auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme belaufen.
(3) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nach Anhörung der Bundesrechtsanwaltskammer die Mindestversicherungssumme anders festzusetzen, wenn dies erforderlich ist, um bei einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse einen hinreichenden Schutz der Geschädigten sicherzustellen.

Rechtsanwalt Jens Buiting und Rechtsanwalt Marc Florian Teßmer, sowie sämtliche angestellten Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte unserer Kanzlei, sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt zugelassen.

Es besteht für alle Rechtsanwältinnen/ Rechtsanwälte der Partnerschaftsgesellschaft Buiting und Teßmer Rechtsanwälte mbB und für die Partnerschaftsgesellschaft mbB eine Berufshaftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG, ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf.

Diese erfüllt die Anforderungen des § 51a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Dieser Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischen Recht
c) des Rechtsanwaltes vor außereuropäischen Gerichten.

Disclaimer

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Begründung des Mandatsverhältnisses

Mandatsverhältnisse werden erst durch schriftliche Annahmeerklärung begründet. Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, gleich ob per Post, Telefax oder E-Mail, vergewissern Sie sich bitte durch telefonische Nachfrage, dass die Unterlagen angekommen sind. E-Mails erreichen häufig nicht ihren Empfänger. Beachten Sie, dass die bloße Versendung von Unterlagen keine fristwahrende Wirkung hat.

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E-Mail Korrespondenz: Wir weisen darauf hin, dass E-Mails mit und ohne Zutun von Dritten verloren gehen, verändert oder verfälscht werden können. Herkömmliche E-Mails sind nicht gegen den Zugriff von Dritten geschützt und deshalb ist auch die Vertraulichkeit unter Umständen nicht gewahrt. Wir empfehlen, keine vertraulichen Daten unverschlüsselt per E-Mail zu versenden. Bei Kontaktaufnahme per E-Mail wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die betreffende E-Mail so rechtzeitig gelesen wird, dass alle zur Einhaltung von Terminen oder Fristen erforderlichen Maßnahmen termin- bzw. fristgerecht ergriffen werden können.

Onlinestreitbeilegung
Hinweis gem. § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):

Buiting & Teßmer Rechtsanwälte PartGmbB ist weder bereit, noch verpflichtet, an den Streitbeilegungsverfahren vor einer der Verbraucher-Schlichtungsstellen teilzunehmen und es besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme auf Grund von Rechtsvorschriften.

Hinweis gemäß Artikel 14 Verordnung (EU) Nr. 524/2013

(EU-Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten):
Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 besteht die Verpflichtung, auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Onlinestreitbeilegung für Verbraucher (OS-Plattform) hinzuweisen:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Auch bei Online-Streitigkeiten besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an Verfahren der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@buiting-tessmer.de

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