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Berufungsaussschuss

Der Berufungsausschuss ist ein unabhängiges bei den Kassenärztlichen Vereinigungen angeschlossenes Gremium.

Er beschäftigt sich mit den Widersprüchen, die gegen die Entscheidungen des Zulassungsausschusses vorgebracht werden. Gegen seine Entscheidungen ist die Klage vor dem Sozialgericht möglich.

Der Berufungsausschuss setzt sich zusammen aus einer Person im Vorsitz mit der Befähigung zum Richteramt sowie aus jeweils drei Vertreterinnen bzw. Vertretern der Ärzteschaft bzw. Zahnärzteschaft und der Krankenkassen.