Der Planungsbereich ist der räumlich abgegrenzte Bereich, in dem der Versorgungsgrad ermittelt wird und in dem ein zugelassener Vertragsarzt sich nach den Regelungen zur Verelgung eines Vertragsarztsitzes „frei“ bewegen kann.
Für die verschiedenen Versorgungsformen: Hausärztlich, Fachärztlich allgemein, Fachärztlich spezielle und Fachärztlich gesonderte, gibt es jeweils gesonderte Festlegungen der Planungsbereiche.
Während in der Hausärztlichen Versorgung mittlerweile eine sehr kleinteilige Planung vorliegt, um die wohnortnahe Versorgung möglichst sicherzustellen, werden die Planungsbereiche immer größer, je spezialisierter die Fachgruppe ist. Bei Labormedizinern, Humangenetikern… ist der Bezirk der KV der Planungsbereich (§ 14 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie).