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Plausibilitätsprüfung

Bei der Plausibilitätsprüfung wird die KV-Abrechnung eines Vertragsarztes dahingehend überprüft, ob die Abrechnung inhaltlich korrekt war, das heißt, ob bei allen abgerechneten Leistungen der obligate Leistungsinhalt vollständig erbracht wurde. Zuständig für die Plausibilitätsprüfung ist die Kassenärztliche Vereinigung. Die wichtigste Form der Plausibilitätsprüfung ist die Prüfung der Abrechnung nach Zeitprofilen. Dabei wird überprüft, ob der Arzt die abgerechneten Leistungen vom Zeitaufwand her überhaupt geschafft haben kann.