Der Praxisübernahmevertrag oder auch Praxiskaufvertrag regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Kauf einer Praxis bzw. der Anteile an einer Gemeinschaftspraxis oder einem MVZ.
Wichtige Bestandteile sind:
Der genaue Kaufgegenstand, also was ist alles mit inbegriffen. Welche materiellen Vermögenswerte, medizinisch-technische Geräte, Möbel, Verbrauchsgüter, Praxisbedarf… aber auch welche Verträge werden übernommen (Mietvertrag, Anstellungsverträge, Versicherungen, Software, Wartung…) und vor allem Patientenkartei, Telefonnummer, Homepage, Social-Media-Account, die den immateriellen Wert abbilden.
Der Kaufpreis, Höhe, Fälligkeit, Sicherheiten…
Und einiges mehr, aber besonders Wichtig:
Die Bedingungen, die eintreten müssen, damit der Vertrag auch wirksam zur Geltung kommt. Allen voran die am Ende tatsächlich erfolgte Zulassung zur vertrags- ärztlichen/zahnärztlichen/psychotherapeutischen Versorgung.