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Berufsausübungsgemeinschaft / BAG

Die Berufsausübungsgemeinschaft bezeichnet wie der Begriff Gemeinschaftspraxis einen wirtschaftlichen und organisatorischen Zusammenschluss von zwei oder mehr Ärzten zum Zweck der gemeinsamen Ausübung ihrer Beruftstätigkeit. Der Begriff wurde 2007 mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz eingeführt und geht weiter als der Begriff Gemeinschaftspraxis. Er umfasst auch den Zusammenschluss von Gemeinschaftspraxen, MVZ und/oder Vertragsärzten.