Infotag Niederlassung

in Moers am 19.06.2024

Sie möchten sich als Ärztin oder Arzt niederlassen und möchten wissen, wie Sie sich darauf am besten vorbereiten und worauf Sie achten müssen? Auf unserem Seminar informieren unsere erfahrenen Referenten Sie über die Möglichkeiten der Existenzgründung.

BEI UNS SIND SIE RICHTIG!

Zu unseren Mandanten zählen vor allem Ärzte, Gemeinschaftspraxen, MVZ sowie zahlreiche insbesondere mittelständische Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und Handwerksbetriebe. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten ziel- und zukunftsorientiert - sofern erforderlich auch bundesweit vor Gericht - und legen Wert darauf, dass die wirtschaftlichen Aspekte der zu treffenden Entscheidungen ausgewogen und der Philosophie Ihrer Praxis/ Ihres Unternehmens gerecht werden.

Einen persönlichen Termin bieten wir Ihnen jederzeit gerne in unseren modernen Büroräumen in Moers an – eine ausreichende Anzahl Parkplätze steht für Sie zur Verfügung. Gerne begrüßen wir Sie auch an unserem Standort in zentraler Lage in Düsseldorf.

Nach Vereinbarung sind Termine vor Ort bei Ihnen selbstverständlich ebenfalls jederzeit möglich. Wir freuen uns auf Sie und danken Ihnen für Ihr Interesse.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind insbesondere:

MEDIZIN
RECHT
TELEFON
02841 90806846
BEREICH
MEDIZIN
RECHT
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um die Niederlassung und Praxisabgabe, bei der Gründung von beruflichen Kooperationen wie Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Medizinischen Versorgungszentrum und in allen vertragsärztlichen und berufsrechtlichen Fragen. Sind Sie Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut?
 
ARZT
TELEFON
02841 90806846
BEREICH
ARZT
Die ärztliche Tätigkeit in der Niederlassung ist immer mehr durch administrative und formaljuristische Arbeiten und Hindernisse geprägt. Gerne stehen wir Ihnen in allen Fragen zur Seite.
ZAHN
ARZT
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BEREICH
ZAHNARZT
Die zahnärztliche Tätigkeit in der Niederlassung ist immer mehr durch administrative und formaljuristische Arbeiten und Hindernisse geprägt. Gerne stehen wir Ihnen in allen Fragen zur Seite.
PSYCHO
THERAPEUT
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BEREICH
PSYCHOTHERAPEUT
Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen des Zulassungsverfahrens bei der Niederlassung oder der Praxisabgabe, bei Anträgen im Rahmen des Sonderbedarfs und allen anderen Fragen, die Sie haben.
Krankenhaus
vergütung
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BEREICH
Krankenhaus
vergütung

Wir vertreten Krankenkassen im Bereich der Krankenhausvergütung und führen hier insbesondere bundesweit die sozialgerichtlichen Verfahren.

Das Recht der Krankenhausvergütung ist ein komplexer Rechtsbereich, der sich durch Änderungen der gesetzlichen und normenvertraglichen Grundlagen sowie der häufig streitbaren Rechtsprechung im stetigen Wandel befindet.

Wir verfügen über umfassende Kenntnisse im Krankenversicherungsrecht sowie jahrelange Erfahrung in der gerichtlichen Durchsetzung der Erstattungsansprüche der Krankenkassen durch sämtliche Instanzen. Durch unsere engagierte Vertretung nehmen wir an der fortwährenden rechtlichen Entwicklungen der Abrechnungsstreitigkeiten teil.

Wir bieten routinierte Abwicklung der Abrechnungsstreitigkeiten sowohl im Aktiv-, wie im Passivprozess. Dabei legen wir großen Wert darauf, die Fälle stetig auf deren Erfolgsaussichten zu überprüfen und entsprechende Handlungsempfehlungen nicht nur im laufenden Verfahren zu geben, sondern auch zur Verbesserung der internen Abläufe der Krankenkasse beizutragen. Wir freuen uns deswegen über regelmäßigen Austausch mit den Mitarbeitern der Krankenkasse um die dortigen Abläufe rechtssicher zu gestalten.

ARBEITS
RECHT
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ARBEITSRECHT
Das Arbeitsrecht ist eines unserer Schwerpunkte. Rechtsanwalt Marc Florian Teßmer ist ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät und Vertritt seit Jahren erfolgreich seine Mandanten.
Unser Dienstleistungsangebot umfasst das Individualarbeitsrecht, einschließlich des Gleichbehandlungsrechts, die Arbeitsschutzvorschriften, das Datenschutzrecht etc. und das Kollektivarbeitsrecht.
Wir vertreten im komplexen und oft themenübergreifenden Gebiet des Arbeitsrechts sowohl Unternehmen und Führungskräfte als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen einschlägigen Angelegenheiten und selbstverständlich auch im Rahmen arbeitsgerichtlicher Prozesse.
STRAFRECHT
UND
ORDNUNGS
WIDRIGKEITEN
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STRAFRECHT UND ORDNUNGS
WIDRIGKEITEN
Wir beraten und vertreten Sie in strafrechtlichen Verfahren und in Ordnungswidrigkeitsverfahren von Beginn an und verteidigen Sie auch in der Hauptverhandlung, falls es dazu kommt. Dabei ist es dringend anzuraten, dass Sie uns möglichst frühzeitig mandatieren, damit wir für Sie bereits im Ermittlungsverfahren bzw. im Rahmen der Anhörung tätig werden und Einfluss nehmen können. Gerne können Sie jederzeit - auch kurzfristig – einen Termin vereinbaren.
MIETRECHT
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BEREICH
MIETRECHT
Ob Wohnraummiete oder Geschäftsraummiete. Fast jeder kommt in der einen oder anderen Form mit dem Mietrecht in Kontakt. Wir beraten und Vertreten Sie dabei sowohl auf Mieter als auch auf Vermieterseite bei der Abfassung und oder dem Aushandeln von Mietverträgen aber auch bei Mietstreitigkeiten.
HANDELS-
WIRTSCHAFTS- UND VERTRAGSRECHT
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BEREICH
HANDELS-
WIRTSCHAFTS- UND VERTRAGSRECHT
Wir beraten und vertreten zahlreiche insbesondere mittelständische Unternehmen und Arzt- und Zahnarztpraxen. Das Handels- Wirtschafts- und Vertragsrecht ist durchzogen von komplexen Regelungen. Dabei setzen wir Wert darauf jeweils einen für Sie passenden Ansatz zu finden und Ihre Interessen möglichst umfassend zu wahren und durchzusetzen.
KINDERTAGES-
STÄTTEN (in NRW)
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BEREICH
KINDERTAGES-
STÄTTEN (in NRW)
Gerne stehen wir Ihnen rund um das Thema Kinderbildungsgesetz –KiBiz- (Mittelverwendung, Rückforderung, etc.) zur Seite und geben Ihnen Antwort auf Ihre Fragen.
SOZIALRECHT
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BEREICH
SOZIALRECHT
Eine Sozialleistungsträger hat Ihren Antrag auf Gewährung einer beantragten Leistung abgelehnt? Damit müssen Sie sich nicht zufrieden geben. Wir stehen Ihnen zur Seite wenn es um die Durchsetzung Ihres guten Rechts geht.
HÄUSLICHE
KRANKENPFLEGE
(HKP)
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BEREICH
HÄUSLICHE
KRANKENPFLEGE

(HKP)
IHRE KRANKENKASSE HAT IHREN ANTRAG AUF BEWILLIGUNG VON HÄUSLICHER KRANKENPFLEGE ABGELEHNT?
Gerne überprüfen wir die Ablehnung der Krankenkasse im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung und geben Ihnen eine Einschätzung, ob und inwieweit gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt werden sollte. Im Rahmen des Widerspruchs- und Klageverfahrens vertreten wir Sie dann gegenüber der Krankenkasse und vor Gericht.

Ihre Vorteile:
  • Einfache und schnelle Überprüfung
    Sie übersenden uns die Verordnung des Arztes, den Ablehnungsbescheid der Krankenkasse und eine Vollmacht. Alles Weitere übernehmen wir.
  • Kostenlose Erstbewertung
    Sie erhalten nach Eingang der genannten Unterlagen schnellstmöglich eine Empfehlung von uns, ob gegen den Ablehnungsbescheid vorgegangen werden soll. Diese Tätigkeit ist für Sie kostenlos.
  • Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren
    Soweit Widerspruch und Klage gegen den Ablehnungsbescheid erfolgversprechend sind, vertreten unsere qualifizierten Rechtsanwälte Sie und setzen Ihr gutes Recht durch.
PFLEGE-
EINRICHTUNGEN
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BEREICH
PFLEGE-
EINRICHTUNGEN
Sie betreiben eine ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung und benötigen rechtliche Unterstützung? Unser Spektrum anwaltlicher Tätigkeit deckt weitestgehend alle relevanten Rechtsgebiete ab, die für Pflegeeinrichtungen wichtig sind.

INNOVATIV · FLEXIBEL · KOMPETENT · Gemeinsam Stark