STRAFRECHT

Das Strafgesetzbuch normiert die Straftatbestände. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann auf Grund einer Anzeige grundsätzlich schnell passieren. Die Staatsanwaltschaft ist dann verpflichtet die Ermittlungen aufzunehmen. Es kommt auch hier darauf an, möglichst frühzeitig für Sie Akteneinsicht zu bekommen und den konkreten Vorwurf herauszuarbeiten und zu klären, ob man drohenden Sanktionen, wie zum Beispiel Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Unterlagen und Daten abwenden oder zumindest die Folgen mildern kann.

Strafrechtliche Sanktionen dringen zunehmend tief und umfassend in das Arbeits- und Wirtschaftsleben ein. Hinzu kommen umfangreiche Dokumentations- und Meldepflichten, die unter anderem auch bei eingesetzten Subunternehmen zu beachten und kontrollieren sind. Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerentsendung, Schwarzarbeit und Beitragsvorenthaltung sind Themenkomplexe die umfangreiche und komplexe Verfahren nach sich ziehen können.

Im Bereich des Arztstrafrechts kommt es ebenfalls zu umfangreichen Verfahren; zu erwähnen sind beispielhaft folgende Vorwürfe/ Delikte:

  • Körperverletzung- und Tötungsdelikte
  • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
  • Abrechnungsbetrug

Neu seit 2016:

  • Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§ 299a StGB und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299b StGB)

Wir organisieren Ihre Verteidigung und stellen auch bei Vorwürfen bzw. Verfahren gegen mehrere Personen erfahrene und kompetente Verteidigungsteams für Sie zusammen.

Wir vertreten Sie zudem gegenüber der Ärztekammer und der KV und begleiten Sie selbstverständlich auch dort bei Anhörungen und Terminen.

ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

Das Ordnungswidrigkeitenrecht sanktioniert Fehlverhalten nicht nur im Straßenverkehr sondern auch im Wirtschaftsleben. Die Folgen und Sanktionen können für Ihre Praxis, Ihr Unternehmen und/ oder den Einzelnen erhebliche Konsequenzen haben:

  • Bußgelder werden nicht selten in erheblicher Höhe verhängt
  • Ein etwaiger Führerscheinentzug trifft jeden besonders hart
  • Eintragungen in das Gewerbezentralregister

Auch auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts ist es dringend anzuraten, möglichst frühzeitig einzugreifen und so die Möglichkeit zu eröffnen, den Sachverhalt umfassend aufzuarbeiten und die insbesondere für Sie sprechenden Umstände und Gesichtspunkte verfahrensabhängig und dem Stand entsprechend in die Kommunikation mit den Behörden einfließen zu lassen.