Die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und von Nachteilsausgleichen ist ein häufiger Streitpunkt. Oftmals lohnt es sich gegen eine zu niedrige Festsetzung des GdB oder die Ablehnung des beantragten Nachteilsausgleichs im Wege des Widerspruchs oder der Klage vorzugehen.
Insbesondere bei der Gewährung von Krankengeld, der beantragten Kostenerstattung und der Bewilligung von Hilfsmitteln gibt es häufig Konflikte mit der Krankenversicherung. Die Überprüfung der Bescheide lohnt sich aber. Denn häufig lassen sich formelle oder inhaltliche Fehler ausmachen, die durch Widerspruch und Klage geltend gemacht und dem Antrag doch noch zum Erfolg verhelfen können.
Sie sind mit der Feststellung des Pflegegrades nicht einverstanden? Ihr Antrag auf Übernahme von Kosten der Verhinderungspflege wurde abgelehnt? Die zusätzlichen Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen wurden nicht bewilligt? Dies sind nur einige Fragestellungen, die uns immer wieder im Bereich des Pflegeversicherungsrechts beschäftigen. Gerne stehen wir Ihnen zu allen Fragen der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist die gesetzliche Unfallversicherung der Kostenträger insbesondere für Heilbehandlungsmaßnahmen , Verletztengeld und Rentenleistungen. Hier kommt es oftmals zum Streit, ob ein Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit überhaupt vorliegt und welche Leistungen in welcher Höhe vom Unfallversicherungsträger zu erbringen sind. Mit unserer sozialrechtlichen Expertise stehen wir Ihnen auch bei solchen Auseinandersetzungen bei.
Natürlich vertreten wir auch leistungsberechtigte Personen bei der Durchsetzung ihrer individuellen Ansprüche auf Eingliederungshilfeleistungen (Assistenzleistungen, Persönliches Budget, etc.). Sprechen Sie uns an.
Die Deutsche Rentenversicherung hat Ihren Antrag auf Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente abgelehnt und Sie wollen sich hiermit nicht zufrieden geben? Wir überprüfen den Bescheid und geben Ihnen eine belastbare Einschätzung, ob der Weg des Widerspruchs- und Klageverfahren beschritten werden sollte.