FÜR ARBEITGEBER

Planung – Umsetzung – Beratung und Vertretung

  • strategische Ausrichtung der Personalstruktur
  • vertragliche Gestaltung von Arbeitsverhältnissen
  • Abschluss und Anpassung von Arbeitsverträgen
  • Entwicklung von Strategien
  • Konfliktlösung
  • Klärung von Abgrenzungsfragen
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Mindestlohngesetz
  • Abgrenzung freie Mitarbeiter zu Angestellten: Thematik der Scheinselbständigkeit
  • Betriebsratsangelegenheiten
  • arbeitsrechtliche Konsequenzen von Betriebserweiterungen
  • Betriebsänderungen, Betriebsteilschließungen
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch:
    • Kündigung
    • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
    • Abwicklung von Arbeitsverhältnissen
  • Prozessvertretung – Kündigungsschutzverfahren
  • Vertretung in Verfahren vor dem Integrationsamt
  • Abberufung und Kündigung von Geschäftsführern
  • bei Arbeitsschutzverfahren

FÜR ARBEITNEHMER

Beratung und Vertretung

  • Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Versetzung und Vertragsänderungen
  • Mobbing
  • Konfliktlösung – auch mit Beteiligung des Betriebsrates, der Schwerbehindertenvertretung etc.
    • bei Abmahnungen
    • bei Kündigung auch Eigenkündigung
  • Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten, insbesondere Kündigungsschutzverfahren
  • Arbeitsrecht für Führungskräfte

ARBEITSSTRAFRECHT

Strafrechtliche Sanktionen dringen zunehmend tief und umfassend in das Arbeitsrecht ein. Hinzu kommen umfangreiche Dokumentations- und Meldepflichten, die unter anderem auch bei eingesetzten Subunternehmen zu beachten und kontrollieren sind. Wir beraten Sie gerne auch vorbeugend im Rahmen von Abgrenzungsfragen (zum Beispiel die Abgrenzung Werkvertrag – Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerüberlassung, Mindestlohn).

Wir übernehmen für unsere Mandanten die Vertretung gegenüber den Behörden im Inland und Ausland, insbesondere den Hauptzollämtern und Staatsanwaltschaften. Das europäische Gemeinschaftsrecht und die daraus resultierend Dienstleistungsfreiheit bedürfen der besonderen Beachtung. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen ist eine umfassende und weitblickende sowie erfahrungsbasierte Beratung unerlässlich für den wirtschaftlichen Erfolg.