Strafrechtliche Sanktionen dringen zunehmend tief und umfassend in das Arbeitsrecht ein. Hinzu kommen umfangreiche Dokumentations- und Meldepflichten, die unter anderem auch bei eingesetzten Subunternehmen zu beachten und kontrollieren sind. Wir beraten Sie gerne auch vorbeugend im Rahmen von Abgrenzungsfragen (zum Beispiel die Abgrenzung Werkvertrag – Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerüberlassung, Mindestlohn).
Wir übernehmen für unsere Mandanten die Vertretung gegenüber den Behörden im Inland und Ausland, insbesondere den Hauptzollämtern und Staatsanwaltschaften. Das europäische Gemeinschaftsrecht und die daraus resultierend Dienstleistungsfreiheit bedürfen der besonderen Beachtung. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen ist eine umfassende und weitblickende sowie erfahrungsbasierte Beratung unerlässlich für den wirtschaftlichen Erfolg.