PFLEGEEINRICHTUNGEN

Sie betreiben eine ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung und benötigen rechtliche Unterstützung? Unser Spektrum anwaltlicher Tätigkeit deckt weitestgehend alle relevanten Rechtsgebiete ab, die für Pflegeeinrichtungen wichtig sind.

Heimrecht

Sie haben eine Ordnungsverfügung der Heimaufsichtsbehörde erhalten? Belegungsstopp, Betriebsuntersagung oder Veröffentlichung von Prüfberichten sind heimaufsichtsrechtliche Maßnahmen, die für die betroffene Einrichtung gravierende Folgen haben können. Wir vertreten Sie gegenüber den Ordnungsbehörden und vor Gericht.

Verhandlungen mit Kostenträgern

Für die Verhandlung leistungsgerechter Vergütungen gibt es rechtliche Vorgaben. Kostenträger können nicht nach Belieben eine Vergütung festsetzen, sondern müssen sich ihrerseits an diesen Maßstäben festhalten lassen. Eine betriebswirtschaftlich belastbare Kalkulation ist für eine erfolgreiche Vergütungsverhandlung notwendig, Kenntnisse des Vergütungsrechts sind aber ebenso zu beachten. Gerne begleiten wir Sie im Rahmen der Verhandlung mit Kostenträgern und vertreten Sie vor Schiedsstellen und Gericht.

Zulassung von Einrichtungen

Sie möchten eine ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung gründen?
Sie brauchen aber Unterstützung bei der Bewältigung „des Papierkrams“?
Gerne helfen wir Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und zeigen Ihnen den Weg durch „den Behördendschungel“.

Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen

Nach §§ 114 SGB XI und § 275b SGB V werden die Qualität und Abrechenbarkeit der Pflege- und Behandlungspflegeleistung vom MDK regelhaft und anlassbezogen überprüft. Beanstandungen des MDK können unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Mängelbescheide, Vergütungskürzungen, Rückforderungen und Kündigung des Versorgungsvertrages sind Sanktionen, die Pflegeeinrichtungen in ihrem Bestand gefährden können. Die Veröffentlichung des Transparenzberichtes kann zudem zu einer negativen Außendarstellung führen. Aufgrund der Brisanz solcher behördlicher Maßnahmen gilt es, von Anfang an rechtlich gut beraten zu sein. Buiting & Teßmer begleitet Pflegeeinrichtungen in derartigen Situationen.

Häusliche Krankenpflege (HKP)

Nicht selten kommt es vor, dass Krankenkassen die beantragte häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V ablehnen und die Begründung der Ablehnung bei genauerer Betrachtung rechtlich angreifbar ist. Hier gilt es die umfangreiche Rechtsprechung zu den Voraussetzungen und Anforderungen der häuslichen Krankenpflege zu kennen. Durch unsere Erfahrung im Umgang mit Ablehnungen der beantragten Hilfe können wir den Klienten des Pflegedienstes schnell eine Einschätzung geben, ob Rechtsmittel gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt werden sollen.

Arbeitsrecht für Entscheider in der Pflege

Entscheidern in der Pflege stehen wir in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen mit unseren Branchenkenntnissen und Fachanwalts-Kompetenz zur Seite.