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Untere Grenzverweildauer (UGVD)

Der unteren Grenzverweildauer (UGVD) kommt innerhalb des DRG-Systems eine besondere Bedeutung zu, da sie Einfluss auf den jeweiligen Erlös einer Fallpauschale haben kann. Konkret bezeichnet die untere Grenzverweildauer die jeweilige Anzahl an Tagen, die ein Patient mindestens stationär im Krankenhaus verbringen sollte. Die untere Grenzverweildauer wurde demnach eingeführt, um zu verhindern, dass Patienten – etwa aus Kostengründen – zu früh aus dem Krankenhaus entlassen werden (Stichwort: Blutige Entlassung). Eine Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer hat zur Folge, dass DRG-Abschläge fällig werden, so dass sich die Vergütung des Krankenhauses verringert.