Von A bis Z

Testament

Das Testament ist eine Art der Verfügung von Todes wegen in der ein Erblasser Anordnungen für den Todesfall treffen kann. Es gibt das einseitige und das gemeinschaftliche Testament. Im einseitigen Testament trifft der Erblasser alleine Anordnungen zur Verteilung seines Nachlasses, das gemeinschaftliche Testament erstellen Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner. Mögliche Inhalte des Testaments sind die Erbeinsetzung (bzw. die Enterbung), die Anordnung eines Vermächtnisses, einer Auflage oder einer Testamentsvollstreckung. Ein Testament kann durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung (§ 2247 BGB) oder vor dem Notar (§ 2232 BGB) errichtet werden.