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Hilfsmittel

Unter einem Hilfsmittel wird innerhalb des Sozialrechts eine Sachleistung an den Versicherten verstanden, durch die eine körperliche Einschränkung ausgeglichen, bzw. kompensiert werden soll.

Im Gegensatz zu den sog. technischen Arbeitshilfen (z.B. Diktiergeräte, gestengesteuerte Software oder orthopädische Tische/Bürostühle) dienen Hilfsmittel nicht der barrierefreien oder behindertengerechten Gestaltung der Arbeit, bzw. des Arbeitsplatzes, sondern der Kompensation und/oder der Unterstützung von eingeschränkten Körperfunktionen. Typische Beispiele hierfür sind etwa Prothesen, Gehilfen, Hörgeräte, Kommunikationshilfen, Lupen, Perücken, oder ein Blindenhund.

Eine – nicht abschließende – Liste von subventionsfähigen Hilfsmitteln findet sich in der sog. Hilfsmittel-Verordnung, die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen und aktualisiert wird. Darin finden sich Hilfsmittel, von denen ausgegangen wird, dass sie zur Sicherung einer angemessenen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Lebensführung der Versicherten notwendig erscheinen.