Der Gemeinsame Bundesausschuss (kurz: G-BA) stellt das oberste Gremium der gemeinschaftlichen Selbstverwaltung innerhalb des deutschen Gesundheitswesen dar. Er legt den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung fest und hat demnach maßgeblichen Einfluss darauf, welche medizinischen Versorgungsleistungen durch die Krankenversicherungen erstattungsfähig sind oder werden. Des Weiteren erlässt der G-BA Richtlinien und Beschlüsse, mit denen er die Qualitätssicherung innerhalb des Gesundheitswesens regelt und sicherstellt.