Ein turbulentes Jahr 2023 neigt sich dem Ende:

Auch und gerade im Arbeitsrecht ist sehr viel Bewegung und gerade für Arbeitgeber viel umzusetzen.

Das „reformierte“ Nachweisgesetz und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Arbeitszeit sind zwei Kernthemen.

Zur Erinnerung: Spätestens zur Aufnahme der Arbeit bzw. zu dem Zeitpunkt einer Arbeitsvertragsänderung sind Sie als Arbeitgeber verplfichtet, eine dem Nachweisgesetz entsprechende Erklärung dazu dem Arbeitnehmer in Schriftform( ja auf Papier und handschriftlich unterzeichnet) zu übergeben.
Gerne verweisen wir dazu auf unsere Homepage und das dort dazu Geschriebene und unser Video dazu.

Sollte da für Sie noch Klärungsbedarf bestehen, können Sie uns jederzeit gerne ansprechen.

Das Bundesarbeitsgericht hat Ende 2022 bereits geurteilt, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit für jeden Arbeitnehmer täglich zu dokumentieren. Über das wie herrscht noch keine Klarheit, weil der Gesetzgeber noch nicht tätig geworden ist. Es liegt lediglich ein Referentenentwurf vor. Es zeichnet sich aber für Betriebe ab 10 Beschäftigten wohl ab, dass eine elektronische Zeiterfassung zur Pflicht wird; auch kleinere Betriebe müssen die Arbeitszeit erfassen, dürfen das aber wohl dann auch in Papierform regeln (bleibt abzuwarten).

Die Dokumentationspflicht gilt aber auch schon jetzt.

So oder so gilt es, sofern noch nicht geschehen, zu Handeln und eine Zeiterfassung möglichst umgehend einzuführen. Es drohen u.a. hohe Bußgelder und weitere erhebliche Konsequenzen bei Verstößen.

Hervorzuheben ist sicher auch das Thema Krankmeldung und elektronische AU. Soweit wir das überblicken, kommt es hier noch häufig zu Missverständnissen und es ist längst nicht jedem klar, was zu tun ist.

Auch hierzu stehen wir Ihnen selbstverständlich bei Bedarf gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns direkt jederzeit an.

Wir wünschen eine schöne Vorweihnachtszeit.