Von A bis Z

Berliner Testament

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament der Ehepartner (oder Lebenspartner), in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und anordnen, dass mit dem Tod des Letztversterbenden der Nachlass an einen Dritten (oftmals die Kinder) fallen soll. Ziel des Berliner Testaments ist es, den überlebenden Ehegatten gegenüber den Abkömmlingen zu begünstigen und dem Ehepartner zu ermöglichen, den bisherigen Lebensstandard zu halten.