Widerklage

Die Widerklage bezeichnet im deutschen Recht eine Klage, die in einem bereits rechtshängigen Rechtsstreit vom Beklagten gegen den Kläger erhoben wird. Der Beklagte wird hierdurch zum Widerkläger und der Kläger zum Widerbeklagten. Die Widerklage stellt ein sogenanntes privilegiertes Angriffsmittel dar. Dies bedeutet, dass sich der Beklagte in einem Prozess nicht bloß auf die Verteidigung eines Angriffes beschränken muss, sondern die Möglichkeit hat, durch die Erhebung einer Widerklage einen eigenen Gegenangriff zu starten, in dem er eine eigenständige Klage erhebt mit dem ein Gegenanspruch geltend gemacht wird.