Obere Grenzverweildauer (OGVD)

Die obere Grenzverweildauer innerhalb des DRG-Systems ab welchem Zeitpunkt der Verweildauer eines Patienten in einem Krankenhaus ein tagesbezogener Zuschlag auf die Krankenhausvergütung zu zahlen ist. Der sog. Fallpauschalen-Katalog bestimmt dabei für jede einzelne DRG, ab wann ein Vergütungszuschlag auszuzahlen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt erhält das Krankenhaus lediglich die für die jeweilige Behandlung vorgesehene Pauschalvergütung.