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Heimrecht

Das Heimrecht regelt insbesondere das Verhältnis zwischen Anbietern stationärer Angebote für pflegebedürftige oder behinderte Personen und der für diese Institutionen zuständigen staatlichen Überwachungsbehörden. Das Heimrecht dient dem Schutz der in einer Einrichtung aufgenommenen Person. Es bestimmt dafür sachliche, bauliche und personelle Mindestanforderungen, die der Betreiber einer Pflege-, oder Betreuungseinrichtung zu beachten hat. Das Heimrecht wird in Landesgesetzen geregelt. In Nordrhein-Westfalen gilt beispielsweise das Wohn- und Teilhabegesetz.