Die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) bestimmen, anhand welcher Präferenzen einzelne Diagnosen, Maßnahmen und Operationen im deutschen Gesundheitssystem zu verschlüsseln sind. Die Deutschen Kodierrichtlinien werden jährlich durch den GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und den Verband der privaten Krankenversicherung unter Beteiligung der Bundesärztekammer und dem Deutschem Pflegerat überarbeitet und an die jeweiligen medizinischen und wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst. Sie stellen damit die wesentliche Grundlage für die Dokumentation und die fallpauschalenbezogene Abrechnung von medizinischen Leistungen dar.