Der Patient, der sich von einem Arzt falsch behandelt fühlt, muss, um Anspruch auf Schadensersatz zu haben, beweisen, dass dem Arzt ein Behandlungsfehler (zum Aufklärungsfehler) unterlaufen ist. Ein Behandlungsfehler ist das Unterschreiten des ärztlichen Qualitätsstandards. Fehler können insoweit in allen Stadien der Behandlung unterlaufen. So kann etwa zwischen Diagnosefehler, Befunderhebungsfehler, Therapieauswahlfehler und Therapiefehler unterschieden werden.
Der grobe Behandlungsfehler ist ein solcher Fehler, der einem Arzt schlichtweg nicht unterlaufen darf. Bedeutung gewinnt er deswegen, weil er rechtlich dazu führt, dass dem Patienten die Beweislast hinsichtlich der Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers für einen eingetretenen Gesundheitsschaden abgenommen wird. Das bedeutet, der Arzt muss nunmehr widerlegen, dass der Gesundheitsschaden auf seinem Fehler beruht.
Zu beachten ist, dass das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers vom Gericht festgestellt wird. Es handelt sich um eine Rechtsfrage (Hat der Arzt gegen grundlegende Behandlungsstandards verstoßen?), die nicht der Sachverständige zu beantworten hat. Der Sachverständige vermittelt dem Gericht die maßgeblichen medizinischen Informationen, um die Frage beantworten zu können.