Von A bis Z

Einheitslösung

Die sogenannte Einheitslösung spielt beim Berliner Testament eine Rolle. Bei dieser Gestaltungsvariante setzt jeder Ehegatte den anderen Ehegatten zu seinem Vollerben und den Dritten nach dem Tod des Letztversterbenden zum Schlusserben ein. Dies hat zur Folge, dass mit dem Tod des Erstversterbenden das Vermögen zunächst vollständig beim überlebenden Ehegatten anfällt und der Schlusserbe sodann das ganze Vermögen vom Letztversterbenden erhält.