EINGLIEDERUNGSHILFE

Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind bei uns gut aufgehoben! Durch unsere langjährige Expertise in der Beratung vom ambulanten und stationären Einrichtungen in der Behindertenhilfe kennen wir uns bestens mit der Branche und den spezifischen rechtlichen Fragestellungen aus.

Heimrecht

Sie haben eine Ordnungsverfügung der Heimaufsichtsbehörde erhalten? Belegungsstopp, Betriebsuntersagung oder Veröffentlichung von Prüfberichten sind heimaufsichtsrechtliche Maßnahmen, die für die betroffene Einrichtung gravierende Folgen haben können. Wir vertreten Sie gegenüber den Ordnungsbehörden und vor Gericht.

Verhandlungen mit Kostenträgern

Für die Verhandlung leistungsgerechter Vergütungen gibt es rechtliche Vorgaben. Kostenträger können nicht nach Belieben eine Vergütung festsetzen, sondern müssen sich ihrerseits an diesen Maßstäben festhalten lassen. Eine betriebswirtschaftlich belastbare Kalkulation ist für eine erfolgreiche Vergütungsverhandlung notwendig, Kenntnisse des Vergütungsrechts sind aber ebenso zu beachten. Gerne begleiten wir Sie im Rahmen der Verhandlung mit Kostenträgern und vertreten Sie vor Schiedsstellen und Gericht.

Zulassung von Einrichtungen

Sie möchten ein neues Unterstützungsangebot anbieten bzw. einen Dienst gründen ? Sie brauchen aber Unterstützung bei der Bewältigung „des Papierkrams“? Gerne helfen wir Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und zeigen Ihnen den Weg durch „den Behördendschungel“.

Durchsetzung individueller Nutzeransprüche

Natürlich vertreten wir auch die jeweils leistungsberechtigten Personen bei der Durchsetzung ihrer individuellen Ansprüche auf Eingliederungshilfeleistungen (Assistenzleistungen, Persönliches Budget, etc.). Sprechen Sie uns an.

Arbeitsrecht für Entscheider in der Eingliederungshilfe

Entscheidern in der Pflege stehen wir in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen mit unseren Branchenkenntnissen und Fachanwalts-Kompetenz zur Seite.