Von A bis Z

Zulassungsverfahren, Ablauf:

Im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein werden die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze unter Kennzeichnung des Planungsbereiches, der Fachgruppe und der Angabe, ob es sich um eine Berufsausübungsgemeinschaft handelt unter Angabe einer Chiffre-Nummer online veröffentlicht. Zu finden sind die Ausschreibungen unter dem Punkt Amtliche Bekanntmachungen auf der Seite www.kvno.de. Die Frist der Ausschreibung ist in der Regel immer mit zwei Wochen angegeben.

Unter der Rubrik Niederlassung/Formulare findet man auf der Homepage auch die Formulare für die Bewerbung, die mittlerweile ebenfalls online funktioniert.

Nach dem die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, erhält der Ausschreibende eine Liste mit allen Bewerbern und kann dann Kontakt aufnehmen. In der Regel ist er zu diesem Zeitpunkt bereits mit einem „Käufer“ seiner Praxis handelseinig und kontaktiert die anderen Bewerber, um diese zur Rücknahme der Bewerbung zu bitten.

In der Folgezeit haben die Bewerber Zeit, den Antrag auf Zulassung zu stellen und die erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Voraussetzung ist insbesondere, der Eintrag im Arztregister. Sollte dieser nicht bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein erfolgt sein, muss der Auszug von der Kassenärztlichen Vereinigung, bei der man sich hat eintragen lassen, angefordert werden. Dies geschieht in der Regel durch die Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein selbst.

Ferner muss ein Lebenslauf vorgelegt werden und ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (für die Behörde) beantragt werden, welches dann direkt an den Zulassungsausschuss gesendet wird.

Grundsätzlich muss auch ein Nachweis erbracht werden, dass man zum beantragten Zeitpunkt auch zur Verfügung steht, also insbesondere in keinem Arbeitsverhältnis mehr steht. Dies wird in der Praxis sehr unterschiedlich gehandhabt und kann im Einzelfall besprochen werden.

Sobald der ausschreibende Vertragsarzt Handelseinigkeit mit einem der Bewerber mitteilt, wird der Termin beim Zulassungsausschuss bestimmt und alle Beteilgten werden eingeladen hieran teilzunehmen. Sollten mehrere Bewerber verblieben sein, wird der Zulassungsausschuss eine Auswahl vornehmen müssen. Der Wille des ausschreibenden Vertragsarztes spielt dabei nur eine sehr untergeordnete Rolle. Es wird lediglich das Interesse am Verkauf der Praxis bis zum Verkehrswert dieser geschützt.

Kriterien für die Bewerberauswahl sind die berufliche Eignung, die Dauer/der Zeitpunkt der Approbation und der bestandenen Facharztprüfung, sowie der Eintragung in der Warteliste.
Grundsätzlich gilt hinsichtlich Approbation und Facharzttitel jedoch, dass diejenigen, die länger als 5 Jahre den Facharzttitel führen gleich geeignet sind, im Falle der Psychotherapie gilt dies entsprechend für die Approbation.

Einen Sonderfall stellt der Einstieg bzw. die Nachbesetzung in einer Berufsausübungsgemeinschaft dar. Hier sind insbesondere auch die Interessen der verbleibenden Gesellschafter zu berücksichtigen, die mit demjenigen Bewerber die Gesellschaft fortführen können sollen, mit dem sie dies wollen.

Gegen den Bescheid des Zulassungsausschuss kann ein abgelehnter Bewerber Widerspruch einlegen, der aufschiebende Wirkung hat, so dass die Übernahme der Praxis sich möglicherweise verschiebt.