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Verweildauer

Die Verweildauer bezeichnet die Anzahl der Tage, die ein Patient in einem Krankenhaus stationär behandelt wird. Maßgeblich ist hierfür die zwischen der Aufnahme und der Entlassung des Patienten verstrichene Zeitspanne. Der Verweildauer kommt dabei insbesondere bei der fallbezogenen Abrechnung eine große Bedeutung zu, da die Dauer eines stationären Aufenthaltes des Patienten entscheidenden Einfluss auf die Höhe der und fallbezogenen Pauschalvergütung der Behandlung haben kann. Maßgeblich hierfür ist, ob die untere Grenzverweildauer (UGVD) unterschritten oder die obere Grenzverweildauer (OGVD) überschritten wird. Eine Überschreitung der OGVD geht regelmäßig mit gewissen Zuschlägen einher und führt damit zu einem Mehrerlös des Leistungserbringers, während eine Unterschreitung der UGVD regelmäßig zu einer Kürzung der Abrechnung führt.