Von A bis Z

Scheinselbständigkeit

Unter einer Scheinselbständigkeit versteht man üblicherweise eine Situation, in der eine Person auf der Grundlage eines Dienst- oder Werkvertrages selbständige Leistungen für ein Unternehmen erbringt, tatsächlich aber ein Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis mit diesem Unternehmen besteht. Die Scheinselbständigkeit begründet erhebliche Risiken für den Arbeitgeber. Da tatsächlich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht, muss der Arbeitgeber tatsächlich nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Im Zusammenhang mit hohen Säumniszuschlägen kann es so zu erheblichen Beitragsnachforderungen kommen. Die Scheinselbständigkeit kann aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Nach § 266a StGB macht sich mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe strafbar, wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung vorsätzlich vorenthält. Mit der Nichtabführung der fälligen Lohnsteuer für die Beschäftigung eines Scheinselbstständigen können zudem steuerlicher Pflichten verletzt werden.