Von A bis Z

Regelleistungsvolumen

Im Rahmen der Vertragsärztlichen Vergütung wird jeder Praxis (jedem Vertragsarzt) ein Regelleistungsvolumen (RLV) zugeordnet. Dieses RLV zeigt im Ergebnis die Summe, die der Vertragsarzt im Quartal ohne Leistungsbegrenzung abrechnen kann.

Berechnet wird dies in Nordrhein anhand der aktuellen Anzahl der Behandlungsfälle eines Quartals multipliziert mit dem KV-spezifischen durchschnittlichen Fallwert der Fachgruppe. Hinzu kommt ggf. noch ein Aufschlag von 10 %, wenn mehr als ein Arzt in der Praxis tätig ist und ein leichter Aufschlag oder Abschlag aufgrund der Altersstruktur der eigenen Patienten.

Ebenfalls hinzugerechnet wird das Qualitätsgebundene Zusatzvolumen (QZV) dass sich aus beosnderen Leistungen (z. B. Akupunktur, Sonographie…) errechnet, die im laufenden Quartal durch den Arzt abgerechnet wurden.

Die Summe, die im Ergebnis als RLV herauskommt, stellt die Summe dar, die im Rahmen der Abrechnung zum vollen Punktwert maximal bezahlt wird. Werden mehr Leistungen innerhalb des Regelleistungesvolumens erbracht, werden diese nur mit einem verminderten Punktwert (ca. 10%) vergütet.

Hinzu kommen jedoch die sogenannten freien Leistungen bzw. extrabudgetäre Leistungen.