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Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)

Unter den Begriff der neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (kurz: NUB) werden nach § 6 II KHEntgG (Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen) innerhalb des DRG-Systems alle (innovativen) Leistungen gefasst, die aufgrund Ihrer Neuartigkeit noch nicht über den DRG-Katalog sachgerecht vergütet werden können. In der Regel handelt es sich dabei um neue diagnostische und therapeutische Verfahren, die erst nach dem Inkrafttreten der jeweils aktuellen DRG-Version eingeführt oder erfunden wurden und daher nicht über einen Katalogwert abgerechnet werden. Ebenfalls erfasst sind auch besonders exotische Leistungen, die, aufgrund ihrer mangelnden Bedeutung oder ihrer geringen Verbreitung, bewusst nicht in das DRG-System aufgenommen werden.