Von A bis Z

Mitwirkung

Die Mitwirkung ist gegenüber der Mitbestimmung ein schwächeres Beteiligungsrecht des Personalrates/ Betriebsrats. Während mitbestimmungspflichtige Maßnahmen von der Zustimmung des Personalrates/ Betriebsrats abhängen, können in mitwirkungspflichtigen Angelegenheiten lediglich Einwendungen erhoben werden.