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Medizinischer Dienst (MD)

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (kurz: MD) ist ein fachspezifischer Beratungs- und Begutachtungsdienst, durch den die Kranken- und Pflegeversicherungen bei medizinischen und pflegerischen Fragestellungen zurückgreifen können. Zu den wichtigsten Aufgabenfeldern des MD gehört die Kontrolle der Abrechnungen von medizinischen Leistungserbringern, die Begutachtung und Klassifikation von Arbeitsunfähigkeit, die Pflegebegutachtung und die Prüfung von Behandlungsfehlern aller Art.  Die Prüfung durch den MD kann dabei als Einzelfallbegutachtung nach § 275 SGB V nach Aktenlage mit Teilen der Akte erfolgen, oder aber als sog. Vor-Ort-Prüfung direkt im Krankenhaus.