Von A bis Z

Beamte

sind Personen, welche in einem öffentlichen-rechtlichen Treueverhältnis zum Staat beziehungsweise einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen. Ihre Aufgaben bestehen insbesondere in der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Unterschieden wird zwischen unmittelbaren und mittelbaren Beamten. Als unmittelbarer Beamter wird ein Beamter angesehen, dessen Dienstherr die Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise ein Bundesland ist. Somit wird er als ein Teil der unmittelbaren Staatsverwaltung angesehen.
Ein mittelbarer Beamter steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Treueverhältnis zu einer der folgenden Institutionen:

  • Anstalt des öffentlichen Rechts
  • Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • Stiftung